Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzklage.
Schnell zur richtigen Fachanwält:in.

Wenn ein Mitarbeiter zum Problem wird, zählt jeder Tag. Mittelrecht ist die Anlaufstelle für Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen: Wir ordnen Ihre Lage strukturiert ein und vermitteln Sie kurzfristig an Fachanwält:innen für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk, die ausschliesslich Arbeitgeber vertreten.

Zwei Verantwortliche eines Unternehmens im Gespräch über einem Besprechungstisch
Arbeitsgericht: FristenArbeitgeber

Klageerwiderung

3 Wochen

Anhörung Betriebsrat

1 Woche (§ 102 BetrVG)

Gütetermin Arbeitsgericht

Termin steht

Rückmeldunginnerhalb von 24 Stunden

Praxisbereiche

Arbeitsrecht, ausschliesslich auf Arbeitgeberseite.

Wir bringen Geschäftsführung und Personalleitung deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen zur richtigen Fachanwält:in im Netzwerk. Jeder Mandatsbereich folgt demselben Anspruch: belastbar vor dem Arbeitsgericht, klar kalkuliert, ohne Umwege.

Führungsteam eines Unternehmens in einer Besprechung im modernen Konferenzraum
01

Kündigung und Trennung

Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung. Vorbereitung, Anhörung, Zustellung. Im Netzwerk gerichtsfest aufgesetzt.

02

Kündigungsschutzklage

Vertretung des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht durch eine vermittelte Fachanwält:in. Klageerwiderung, Gütetermin, Kammertermin, Abfindung.

03

Abmahnung

Belastbare Abmahnungen, die im Streitfall standhalten. Richtige Reihenfolge vor jeder verhaltensbedingten Kündigung.

04

Aufhebungsvertrag

Verhandlung und Gestaltung der einvernehmlichen Trennung. Klare Konditionen, kein späterer Angriff.

05

Betriebsrat

Anhörung nach § 102 BetrVG, Interessenausgleich, Sozialplan, Zustimmungsersetzung. Verhandlung auf Arbeitgeberseite.

06

Verträge und Restrukturierung

Arbeitsverträge, befristete Beschäftigung, Personalabbau und Umstrukturierung rechtssicher begleitet.

Wann Sie uns brauchen

Ein arbeitsrechtlicher Fehler kostet schnell ein Jahresgehalt.

Eine unwirksame Kündigung, eine verpasste Frist, eine angreifbare Abmahnung: Im Arbeitsrecht trägt der Arbeitgeber das Risiko. Mittelrecht sorgt dafür, dass Ihre Lage strukturiert eingeordnet wird und Sie kurzfristig die richtige Fachanwält:in erreichen. Schnell, strukturiert und auf Ihrer Seite.

01

Die Kündigungsschutzklage ist da

Drei Wochen Frist zur Stellungnahme, ein Gütetermin steht an. Eine Fachanwält:in aus unserem Netzwerk prüft die Erfolgsaussichten, übernimmt die Vertretung vor dem Arbeitsgericht und verhandelt die Abfindung.

02

Sie wollen sicher trennen

Verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder per Aufhebungsvertrag. Die vermittelte Fachanwält:in wählt den belastbaren Weg, bereitet Abmahnung und Anhörung sauber vor und hält die Trennung gerichtsfest.

03

Konflikt mit dem Betriebsrat

Anhörungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Zustimmungsersetzung. Eine spezialisierte Fachanwält:in aus dem Netzwerk führt die Verhandlung mit dem Betriebsrat und sichert Ihre unternehmerische Entscheidung ab.

Verantwortliche eines Unternehmens beraten gemeinsam einen arbeitsrechtlichen Vorgang

Unser Verständnis

Im Arbeitsrecht trägt der Arbeitgeber das Risiko. Unsere Aufgabe ist, dass die richtige Fachanwält:in Ihre Entscheidung trägt.

Wir bringen Sie zur passenden spezialisierten Anwält:in im Netzwerk, ordnen das Prozessrisiko ein und sorgen für eine strukturierte Mandatsführung. Keine Versprechen, eine klare Linie.

In drei Schritten

Vom akuten Fall zur belastbaren Lösung.

Vom ersten Kontakt bis zur Vertretung durch eine zugelassene Fachanwält:in: ein klar gegliederter Ablauf, ohne Reibung.

Beratungsteam in einem modernen Kanzleibüro im Austausch
01Schritt 1

Fall schildern

Wenige Fragen zu Ihrem Unternehmen und zur arbeitsrechtlichen Lage. Keine juristische Vorkenntnis nötig, auch laufende Fristen erfassen wir sofort.

02Schritt 2

Einschätzung erhalten

Sie bekommen eine strukturierte Einordnung Ihres Falls, die Risiken auf Arbeitgeberseite, das empfohlene Vorgehen und eine Kostenindikation.

03Schritt 3

Fachanwält:in übernimmt

Auf Wunsch übernimmt eine in Deutschland zugelassene Fachanwält:in für Arbeitsrecht aus unserem NRW-Netzwerk Beratung und Vertretung. Das Mandatsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Anwält:in.

Honorar

Festpreise statt Stundenabrechnung.

Sie wissen vor Mandatsannahme, was ein Vorgang kostet. Die Erstberatung ist kostenlos, dazu Festpreis-Pakete für die häufigsten Standardvorgänge auf Arbeitgeberseite und eine laufende Betreuung als Monatspauschale, vermittelt über unser Fachanwält:innen-Netzwerk in Nordrhein-Westfalen. Prozessvertretung wird nach RVG abgerechnet, mit transparenter Kostenindikation vor Mandatsannahme.

Erstberatung

Für den akuten Einzelfall, unverbindlich.

Kostenlosbis zu 60 Minuten, einmalig
  • Bis zu 60 Minuten Gespräch mit einer Fachanwält:in für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk
  • Vorab Sichtung der zentralen Unterlagen (Vertrag, Kündigung, Schriftverkehr)
  • Strukturierte Einschätzung der Rechtslage und Erfolgsaussichten
  • Konkrete Handlungsempfehlung für den nächsten Schritt
  • Schriftliche Kurzzusammenfassung im Nachgang

Abmahnung gerichtsfest

Belastbar formuliert, damit die Kündigung später hält.

490 €Festpreis pro Vorgang
  • Sachverhaltsaufnahme, Sichtung der Unterlagen
  • Prüfung der Abmahnfähigkeit und der richtigen Reihenfolge
  • Formulierung der Abmahnung, gerichtsfest dokumentiert
  • Übergabe inklusive Zustellungs- und Beweissicherungshinweis

Aufhebungsvertrag

Saubere Trennung, ohne späteren Angriff.

ab 1.490 €Festpreis je nach Komplexität
  • Verhandlungsstrategie und Zielkorridor abgestimmt
  • Verhandlung mit der Gegenseite oder deren anwaltlicher Vertretung
  • Gestaltung des Aufhebungsvertrags mit allen Standardregelungen
  • Hinweise zu Sperrzeit (§ 159 SGB III) und steuerlicher Behandlung
  • Abschluss- und Übergabedokumentation

Arbeitgeber-Betreuung

Empfohlen

Laufende arbeitsrechtliche Begleitung.

ab 390 €pro Monat
  • Feste Fachanwält:in im Netzwerk als Ansprechpartner für Ihr Unternehmen
  • Laufende Beratung zu Kündigung, Abmahnung, Verträgen, Betriebsrat
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Rückmeldung zu dringenden Fragen innerhalb von 24 Stunden
  • Quartalsweiser Status zu offenen Themen

Prozessvertretung

Wenn es zur Klage kommt.

nach RVGVertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Vertretung in Kündigungsschutz- und sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Klageerwiderung, Gütetermin, Schriftsätze, Kammertermin
  • Verhandlung von Abfindung oder Aufhebungsvereinbarung
  • Streitwertbestimmung und Kostenindikation vor Mandatsannahme
  • Bei Streitwert 12.000 € (3 Bruttomonatsgehälter à 4.000 €): rund 2.200 € netto je Instanz

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (19 % USt). Honorarvereinbarungen mit Unternehmen erfolgen nach § 3a RVG durch die mandatierte Anwält:in im Netzwerk; ein Erfolgshonorar wird nicht vereinbart. Für Prozessvertretung gilt grundsätzlich das RVG (Streitwert Kündigungsschutzklage: drei Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG).

Vergütung im Detail

Standort

Nordrhein-Westfalen, an jedem Arbeitsgericht.

Mittelrecht ist regional fokussiert: Über unser Fachanwält:innen-Netzwerk erreichen Sie Vertretung an allen 30 Arbeitsgerichten in NRW und vor den drei Landesarbeitsgerichten (Düsseldorf, Köln, Hamm). Wer regional arbeitet, kennt die Spruchpraxis seiner Kammern.

Zuständigkeit

LAG Düsseldorf

Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Wesel

Zuständigkeit

LAG Köln

Köln, Bonn, Aachen, Siegburg

Zuständigkeit

LAG Hamm

Hamm, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Detmold, Paderborn, Münster, Bocholt, Minden, Iserlohn, Hagen, Gelsenkirchen, Herne, Rheine

Schwerpunkt der vermittelten Mandate sind die Wirtschaftszentren Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund, Bonn, Münster und Bielefeld. Vermittlung ausserhalb von Nordrhein-Westfalen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache.

Qualifikation im Anwaltsnetzwerk

Auf belastbarem Fundament.

Zulassung
Deutsche Rechtsanwaltskammern
Fachanwaltschaft
Arbeitsrecht (FAO §§ 10, 14b)
Berufshaftpflicht
Gemäss § 51 BRAO
Schweigepflicht
§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB
Verarbeitung
DSGVO-konform, Server in der EU

Mandantenstimmen

Was Mandantinnen und Mandanten sagen.

Anonymisierte Wiedergabe realer Mandatskonstellationen aus dem vermittelten Anwaltsnetzwerk. Die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO bleibt gewahrt.

Eine Kündigungsschutzklage landete kurz vor dem Wochenende im Briefkasten. Innerhalb von 24 Stunden hatten wir eine Einschätzung und eine klare Linie. Die Klageerwiderung sass, im Gütetermin wurde die Abfindung im erwarteten Korridor verhandelt. Die Kosten waren vor Mandatsannahme schriftlich vereinbart.
Geschäftsführer, Maschinenbau, 80 Mitarbeitende, Raum Düsseldorf
Wir nutzen die laufende Arbeitgeber-Betreuung seit anderthalb Jahren. Arbeitsverträge, Abmahnungen, Trennungen: alles geht vorab kurz über den Tisch der zuständigen Fachanwältin. Wir wissen, was hält, bevor wir es verschicken. Kein Kollege musste seither vor Gericht.
Personalleiterin, IT-Dienstleister, 120 Mitarbeitende, Raum Köln
Bei einem strittigen Aufhebungsvertrag haben wir einen Korridor abgestimmt, in dem wir verhandeln wollten. Das Ergebnis lag in der Mitte, die Sperrzeit war für den Mitarbeitenden sauber vermieden. Pragmatisch, ohne unnötige Eskalation.
Inhaber, Handwerksbetrieb, 35 Mitarbeitende, Raum Essen
Bei einer Betriebsänderung mit Personalreduktion brauchten wir jemanden, der den Sozialplan und die Verhandlung mit dem Betriebsrat sauber führt. Strukturierte Vorbereitung, klare Eskalationsstufen, am Ende eine Einigung ohne Einigungsstelle.
Geschäftsführer, Automotive-Zulieferer, 240 Mitarbeitende, Raum Dortmund
Sachliche Architektur eines modernen Bürogebäudes

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber wissen sollten.

Für wen ist Mittelrecht gedacht?

Für Arbeitgeber in Deutschland: Geschäftsführung und HR-Leitung kleiner und mittlerer Unternehmen, die im Arbeitsrecht eine verlässliche Vertretung brauchen. Wir arbeiten ausschliesslich auf Arbeitgeberseite, nicht für Arbeitnehmer.

Wer berät und vertritt mich konkret?

Beratung und Vertretung erfolgen durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält:innen aus unserem Netzwerk, in der Regel Fachanwält:innen für Arbeitsrecht mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Wir nennen Ihnen die zuständige Anwält:in vor Mandatsannahme. Das Mandatsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Anwält:in.

Was ist der Unterschied zwischen Fachanwält:in für Arbeitsrecht und Rechtsanwält:in?

Der Titel Fachanwält:in setzt mindestens drei Jahre Berufserfahrung, eine bestimmte Anzahl bearbeiteter arbeitsrechtlicher Fälle und ein Fortbildungspensum voraus, dazu jährliche Pflichtfortbildung nach § 15 FAO. In arbeitsrechtlich anspruchsvollen Mandaten vermitteln wir bevorzugt an Fachanwält:innen.

Gegen uns wurde Kündigungsschutzklage erhoben. Wie schnell können Sie helfen?

Sofort. Schildern Sie den Fall über den Fall-Check, Sie erhalten umgehend eine erste Einschätzung. Die Frist zur Klageerwiderung ist kurz, deshalb melden wir uns innerhalb von 24 Stunden und vermitteln die Vertretung vor dem Arbeitsgericht kurzfristig.

Was kostet die Beratung wirklich?

Die erste Einschätzung über den Fall-Check ist kostenlos. Die Erstberatung mit einer Fachanwält:in im Netzwerk ist ebenfalls kostenlos und dauert bis zu 60 Minuten. Für die meisten Standardvorgänge (Abmahnung, Aufhebungsvertrag) gelten Festpreise, siehe Honorar. Prozessvertretung wird nach RVG abgerechnet, die zu erwartenden Kosten werden vorab besprochen.

Vereinbaren Sie Erfolgshonorare?

Nein. Ein Erfolgshonorar ist im deutschen Anwaltsrecht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (§ 4a RVG) und für arbeitsrechtliche Arbeitgebermandate regelmässig nicht passend. Im Netzwerk wird mit Festpreisen und nach RVG gearbeitet.

Welche Unterlagen sollten wir bereithalten?

Arbeitsvertrag, vorhergehende Abmahnungen, die Kündigung beziehungsweise die zugestellte Kündigungsschutzklage, relevanten Schriftverkehr und, sofern vorhanden, Betriebsvereinbarungen. Die Unterlagen können Sie nach Mandatsannahme verschlüsselt übermitteln.

Beraten Sie auch vorbeugend, nicht nur im Streitfall?

Ja. Über die laufende Arbeitgeber-Betreuung erhalten Sie eine feste Fachanwält:in im Netzwerk als Ansprechpartner. Eine belastbare Abmahnung heute spart die verlorene Kündigungsschutzklage morgen.

Wo wird beraten und vertreten?

Mittelrecht ist auf Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Über unser Netzwerk vertreten wir Sie an allen Arbeitsgerichten in NRW und an den drei Landesarbeitsgerichten (Düsseldorf, Köln, Hamm). Beratung erfolgt überwiegend remote per Video und Telefon, vor Ort nach Vereinbarung.

Wie ist die anwaltliche Schweigepflicht geregelt?

Mit Mandatsannahme bei einer:m Anwält:in im Netzwerk greift die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB. Die Übermittlung an Mittelrecht erfolgt DSGVO-konform. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unterzeichnung einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung am Besprechungstisch

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